Die Kostenfalle beim Kleinunterhalt
Vermieter:innen versuchen oft, Instandhaltungskosten auf die Mieterschaft abzuwälzen. Besonders beliebt: Der «Kleinunterhalt».
Was im Vertrag steht
«Der Mieter übernimmt zudem die Kosten für alle weiteren kleineren Reparaturen [...], welche im Einzelfall 1% des Jahres-Netto-Mietzinses nicht übersteigen.»
Hier läuten bei uns die Alarmglocken. Bei einer Nettomiete von CHF 4150.– im Monat würde 1% des Jahreszinses bedeuten, dass du Reparaturen bis zu CHF 498.– pro Fall selbst zahlen musst.
Das ist massiv zu hoch. Die Grenze für den Kleinunterhalt (z.B. Duschschlauch ersetzen, Schrauben anziehen) liegt deutlich tiefer: Meistens bei ca. CHF 150.– pro Reparaturfall. Kostet es mehr, muss die Vermieterschaft die gesamte Rechnung übernehmen, weil dann in der Regel Fachkenntnisse vorausgesetzt werden.
Fazit
Diese Klausel ist für den übersteigenden Betrag unwirksam. Du musst diese hohen Kosten nicht tragen.