Miete anfechten: Wir unterstützen dich dabei.
Von der Frist-Berechnung bis zum Brief an die Schlichtungsbehörde. Finde vergleichbare Wohnungen als Referenzen oder entdecke die Renditeberechnung.
Du bist neu eingezogen oder ziehst demnächst ein?
Frist prüfen
Die 30-Tage-Frist beim Anfangsmietzins läuft ab Schlüsselübernahme, nicht ab Vertragsunterzeichnung. Nutze den etablierten externen Rechner.
Vergleich machen
Liegt deine Miete im Marktdurchschnitt deiner Nachbarschaft? Eine erste Orientierung in 30 Sekunden.
Referenz-Wohnungen sammeln
Für eine Anfechtung wegen Orts- und Quartierüblichkeit verlangt das Gesetz fünf vergleichbare Wohnungen. Wir helfen dir, sie zu finden.
Schlichtungsgesuch einreichen
Eingeschriebener Brief an die kantonale Schlichtungsbehörde. Wir verlinken auf eine Vorlage und Hinweise zum Verfahren.
Wichtig zu wissen
Was du als Mieter:in über Renditen, Anfangsmietzins und Anfechtung wissen solltest.
Schon länger in der Wohnung und Anspruch auf eine Senkung?
Anspruch prüfen
Bei einer Mietzinssenkung gibt es keine harte Frist, aber dein Anspruch hängt vom Referenzzinssatz und der Kostenentwicklung ab.