Miete anfechten: Wir unterstützen dich dabei.

Von der Frist-Berechnung bis zum Brief an die Schlichtungsbehörde. Finde vergleichbare Wohnungen als Referenzen oder entdecke die Renditeberechnung.

Du bist neu eingezogen oder ziehst demnächst ein?

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Frist prüfen

Die 30-Tage-Frist beim Anfangsmietzins läuft ab Schlüsselübernahme, nicht ab Vertragsunterzeichnung. Nutze den etablierten externen Rechner.

2

Vergleich machen

Liegt deine Miete im Marktdurchschnitt deiner Nachbarschaft? Eine erste Orientierung in 30 Sekunden.

3

Referenz-Wohnungen sammeln

Für eine Anfechtung wegen Orts- und Quartierüblichkeit verlangt das Gesetz fünf vergleichbare Wohnungen. Wir helfen dir, sie zu finden.

4

Schlichtungsgesuch einreichen

Eingeschriebener Brief an die kantonale Schlichtungsbehörde. Wir verlinken auf eine Vorlage und Hinweise zum Verfahren.

Wichtig zu wissen

Was du als Mieter:in über Renditen, Anfangsmietzins und Anfechtung wissen solltest.

Jetzt lesen

Schon länger in der Wohnung und Anspruch auf eine Senkung?

Anspruch prüfen

Bei einer Mietzinssenkung gibt es keine harte Frist, aber dein Anspruch hängt vom Referenzzinssatz und der Kostenentwicklung ab.

Weiter zum Mieterverband

Zahl nicht mehr, als du musst.

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