Mietvertrags-Klauseln Verzeichnis

Wir zeigen dir, worauf du achten musst.

Die Fessel beim Auszug: Nachmieter-Klausel

Du willst früher ausziehen, hast einen tollen neuen Job in einer anderen Stadt oder ziehst mit deinem Partner zusammen. Doch der Vertrag legt dir Steine in den Weg.

Was im Vertrag steht
«Die vorzeitige Rückgabe ist nur auf ein Monatsende möglich. Die Mitteilung an den Vermieter hat schriftlich spätestens 30 Tage vor der geplanten Rückgabe zu erfolgen.»

Ein klarer Verstoss gegen deine Freiheit. Diese Klausel versucht, dein Recht auf vorzeitige Rückgabe unzulässig einzuschränken.

Gemäss Art. 264 OR (Schweizerisches Obligationenrecht) kannst du dich jederzeit, also an jedem beliebigen Tag, von der Haftung befreien, sofern du eine:n zumutbaren und zahlungsfähigen Ersatzmieter:in stellst, welche:r den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Du bist weder an das Monatsende noch an eine 30-tägige Vorlauffrist gebunden.

Fazit
Die Vermieterschaft kann das zwar so in den Vertrag schreiben, aber das Gesetz geht vor. Du darfst früher gehen.